Kostenübernahme
Wir unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ermöglicht zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI tritt ein, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Private Zahlungen sind ebenfalls möglich und werden transparent dargestellt.
Gerne berate ich Sie persönlich und erkläre Ihnen Schritt für Schritt, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen und wie die Abrechnung funktioniert. Sprechen Sie uns einfach an!
